Beratungseinsatz |
(§37 Abs.3SGB XI) |
Was ist das
Bei einem Pflegeeinsatz geht es nicht, wie häufig befürchtet, um eine Überprüfung der Pflegestufe sondern
- sind die richtigen Hilfsmittel vorhanden oder können weitere oder andere Hilfsmittel die Pflege erleichtern und verbessern.
- Unsicherheiten bei der Pflege können angesprochen werden
- Entlastungsangebote können besprochen werden.
bei Pflegestufe I und II | halbjährlich |
bei Pflegestufe III | vierteljährlich |
Wer führt die Beratungseinsätze durch
Pflegefachkräfte die sich durch eine Fortbildung qualifiziert haben.



Wann ist der erste Beratungseinsatz fällig
Mit dem Bescheid Ihrer Pflegekasse über die zuerkannte Pflegestufe wird Ihnen mitgeteilt, bis wann Sie den ersten Beratungseinsatz abrufen müssen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Wir bieten Ihnen an, sich in unsere Kartei aufnehmen zu lassen, dann werden Sie automatisch von uns angerufen wenn wieder ein Einsatz notwendig ist.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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