Beraten
Beratungseinsatz |
(§37 Abs.3SGB XI) |
Dieser kann von einem Ambulanten Pflegedienst Ihrer Wahl oder einer durch die Pflegekasse eingesetzte Pflegefachkraft (die nicht bei der Kasse angestellt ist) durchgeführt werden.
Wir besuchen Sie gerne für eine Beratung.
Die Kosten trägt die Pflegekasse

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Beratungsgespräch in der häuslichen Umgebung |
(§45 SGB XI) |
Sie benötigen Tipps für sichere Transfertechniken und Lagerungen. Der Allgemeinzustand Ihres pflegebedürftigen Angehörigen hat sich verschlechtert und Sie brauchen Sicherheit im Umgang mit der neuen Situation.
Wir kommen für ein ausführliches Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause.
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse

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Kurs für pflegende Angehörige |
(§45 SGB XI) |
Sie mögen den Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen und ziehen eine ehrenamtliche Tätigkeit wie z.B. bei unseren Pflegepartnern in Erwägung.
Wir bieten Ihnen an, unseren Pflegekurs zu besuchen.
Der Kurs ist in der Regel kostenlos und wird von der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen übernommen oder Ihre eigene Kasse springt ein.

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Beratungsstelle für pflegende Angehörige
Sie haben viele Fragen rund um das Thema Pflege.Sie suchen Unterstützung und Begleitung während der Pflegezeit.
Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, wie z.B. Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.
Wir sind für Sie da.
Die Beratung ist kostenlos.
Rufen Sie uns einfach an.
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